{"id":90,"date":"2015-09-23T14:15:10","date_gmt":"2015-09-23T12:15:10","guid":{"rendered":"http:\/\/129.143.231.234\/wp\/?page_id=90"},"modified":"2025-09-11T14:53:45","modified_gmt":"2025-09-11T12:53:45","slug":"formulare-aufnahme-entschuldigung-beurlaubung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/aagy.de\/?page_id=90","title":{"rendered":"Entschuldigung &#038; Beurlaubung"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify;\">\n<h3 style=\"text-align: center;\"><strong>1. Entschuldigungsverfahren am Alfred-Amann-Gymnasium<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<br \/>\n<strong><u>Entschuldigungspflicht<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die jetzt g\u00fcltige Fassung der \u201eVerordnung des Kultusministeriums \u00fcber die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung) vom 21. M\u00e4rz 1982\u201c finden Sie <a href=\"https:\/\/www.landesrecht-bw.de\/bsbw\/document\/jlr-SchulBesVBWV4Anlage\">hier<\/a>.<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<strong><u>Verfahren bei Fehlen \/ Krankheit (Entschuldigungspflicht):<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Wenn Ihr Kind aus zwingenden Gr\u00fcnden* (z.B. Krankheit) nicht zur Schule kommen kann, so m\u00fcssen Sie (Erziehungsberechtigte\/r oder vollj\u00e4hrige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler selbst) dies dem <b>Klassenlehrerteam<\/b> bzw. dem <b>Tutor<\/b> in der Jahrgangsstufe unter Angabe des <b>Grundes<\/b> und der <b>voraussichtlichen Dauer<\/b> der Verhinderung am <b>gleichen<\/b>, sp\u00e4testens aber am <b>darauffolgenden Tag<\/b> mitteilen*. Der schnellste Weg ist hierf\u00fcr die E-Mail an das Klassenlehrerteam\/den Tutor (vorname.name@aagy.de).<\/p>\n<p>Das Nachreichen einer schriftlichen Entschuldigung mit handschriftlicher Unterschrift ist nicht mehr notwendig; die E-Mail z\u00e4hlt bereits als Entschuldigung.<\/p>\n<p><em>*Hinweis: Das Vorliegen des zwingenden Grundes ist bei begr\u00fcndeten Zweifeln auf Verlangen glaubhaft zu machen.<\/em><br \/>\n&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<strong><u>Grundsatz bei Fehlen \/ Krankheit:<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die Entschuldigung ist eine <b>Bringschuld<\/b>. Die Eltern und Sorgeberechtigten sind auch bei Abwesenheit verpflichtet, die Einhaltung der Entschuldigungspflicht innerhalb der Frist zu gew\u00e4hrleisten. Die Entschuldigung muss eine <b>Angabe<\/b> \u00fcber die <b>voraussichtliche Dauer<\/b> der Abwesenheit enthalten. Wird diese Dauer \u00fcberschritten, muss eine neue Entschuldigung eingereicht werden. <\/p>\n<p>Entschuldigungen sind grunds\u00e4tzlich beim <b>Klassenlehrerteam\/Tutor<\/b> einzureichen. Werden nur Einzel-\/Doppelstunden vers\u00e4umt, sind diese beim Fachlehrer zu entschuldigen. Dies gilt auch f\u00fcr Einzel-\/Doppelstunden, die in klassen\u00fcbergreifenden Lerngruppen vers\u00e4umt werden (Latein, Franz\u00f6sisch, Religion, Ethik, Sport usw.). <\/p>\n<p><b>Erreicht die Entschuldigung die Schule erst nach Ablauf der Frist, gilt das Fehlen als <u>unentschuldigt<\/u>.<\/b><\/p>\n<p>Bitte beachten Sie:<\/p>\n<ul>\n<li>Unentschuldigte Fehlzeiten k\u00f6nnen p\u00e4dagogische Erziehungs- und Ordnungsma\u00dfnahmen nach sich ziehen.\n<li>Ein Eintrag \u00fcber die unentschuldigten Fehlzeiten ins Zeugnis kann erfolgen.\n<li>Notenbildungsverordnung \u00a78 (5): \u201eWeigert sich eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen oder vers\u00e4umt sie oder er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note <b>\u201eungen\u00fcgend\u201c<\/b> erteilt.\u201c<\/ul>\n<p><b>Beispiel 1:<\/b><br \/>\nIhr Kind ist NUR am Montag krank. Am selben Tag, sp\u00e4testens am darauf folgenden Dienstag m\u00fcssen Sie die Schule informieren, dass Ihr Kind krank ist\/war. Bitte informieren Sie das Klassenlehrerteam\/den Tutor per E-Mail.<\/p>\n<p><b>Beispiel 2:<\/b><br \/>\nIhr Kind ist voraussichtlich von Montag bis Mittwoch krank. Am Montag, sp\u00e4testens am Dienstag m\u00fcssen Sie das Klassenlehrerteam\/den Tutor informieren, dass Ihr Kind voraussichtlich bis Mittwoch krank ist.<br \/>\nSelbstverst\u00e4ndlich kann Ihr Kind am Dienstag wieder zur Schule kommen, wenn es wieder gesund ist.<br \/>\nSollte es jedoch L\u00c4NGER als bis Mittwoch krank sein, m\u00fcssen Sie das Klassenlehrerteam\/den Tutor am Mittwoch, sp\u00e4testens aber am Donnerstag dar\u00fcber informieren, wie lange ihr Kind voraussichtlich noch krank ist.<\/p>\n<p><b>Beispiel 3:<\/b><br \/>\nIhr Kind ist NUR am Freitag krank. Sie m\u00fcssen das Klassenlehrerteam\/den Tutor noch am selben Tag, sp\u00e4testens aber am darauf folgenden Montag informieren, dass Ihr Kind krank ist\/war.<br \/>\n&nbsp;<br \/>\nBei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Unterrichtstagen kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines \u00e4rztlichen Zeugnisses verlangen. Lassen sich bei auff\u00e4llig h\u00e4ufigen Erkrankungen Zweifel an der F\u00e4higkeit des Sch\u00fclers, der Teilnahmepflicht gem\u00e4\u00df \u00a7 1 nachzukommen, auf andere Weise nicht ausr\u00e4umen oder bestehen begr\u00fcndete Zweifel an einer Verhinderung aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden, kann der Schulleiter schriftlich anordnen, dass von den Entschuldigungspflichtigen k\u00fcnftig bei Verhinderung aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden ein \u00e4rztliches Zeugnis vorgelegt wird, in besonderen F\u00e4llen sogar ein amts\u00e4rztliches Zeugnis. Die Kosten f\u00fcr die Ausstellung von \u00e4rztlichen und amts\u00e4rztlichen Zeugnissen nach den S\u00e4tzen 1 und 2 sind von den Entschuldigungspflichtigen zu tragen.<br \/>\n<em>Vgl. dazu \u00a72 Schulbesuchsverordnung.<\/em><br \/>\n&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: center;\"><strong>2. Beurlaubung vom Schulbesuch<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: center;\">Download: <a href=\"https:\/\/aagy.de\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Beurlaubung-vom-Unterricht.pdf\"><b> Formular &#8222;Beurlaubung vom Unterricht&#8220;<\/b><\/a><\/p>\n<p>Nach \u00a7 4 Schulbesuchsverordnung (SBV) ist eine Beurlaubung vom Besuch der Schule lediglich in besonders begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag m\u00f6glich. Das Vorliegen eines Beurlaubungsgrundes ist glaubhaft zu machen. Der schriftliche Antrag ist von den Erziehungsberechtigten, bei vollj\u00e4hrigen Sch\u00fclern von diesen selbst zu stellen.<\/p>\n<p>Als Beurlaubungsgr\u00fcnde werden anerkannt:<br \/>\n1. Kirchliche Veranstaltungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Konfirmanden am Montag nach ihrer Konfirmation<\/li>\n<li>Erstkommunikanten am Montag nach der Erstkommunion<\/li>\n<li>Firmlinge am Tag ihrer Firmung; wenn die Firmung an einem schulfreien Tag stattfindet, am unmittelbar danach folgenden Schultag<\/li>\n<\/ul>\n<p>2. Gedenktage oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften<\/p>\n<p>3. Als Beurlaubungsgr\u00fcnde k\u00f6nnen, nach Ermessen der Schule, anerkannt werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Heilkuren oder Erholungsaufenthalte<\/li>\n<li>Teilnahme am internationalen Sch\u00fcleraustausch sowie an Sprachkursen im Ausland<\/li>\n<li>Teilnahme an den von der Landeszentrale f\u00fcr politische Bildung durchgef\u00fchrten zweit\u00e4gigen Politischen Tagen f\u00fcr die Klassen 10 bis 13<\/li>\n<li>Teilnahme an wissenschaftlichen oder k\u00fcnstlerischen Wettbewerben<\/li>\n<li>Aktive Teilnahme an sportlichen Wettk\u00e4mpfen und an Lehrg\u00e4ngen \u00fcberregionaler oder regionaler Trainingszentren sowie an \u00fcberregionalen Veranstaltungen von Musik- und Gesangvereinen, anerkannten Jugendverb\u00e4nden und sozialen Diensten, soweit die Teilnahme vom jeweiligen Verband bef\u00fcrwortet wird<\/li>\n<li>Aus\u00fcbung eines Ehrenamts bei Veranstaltungen von Sport-, Musik- und Gesangvereinen, anerkannten Jugendverb\u00e4nden und sozialen Diensten, sofern dies vom jeweiligen Verband bef\u00fcrwortet wird<\/li>\n<li>Teilnahme an Veranstaltungen der Arbeitskreise der Sch\u00fcler, soweit es sich um Schulveranstaltungen handelt, sowie an Sitzungen des Landesschulbeirats und des Landessch\u00fclerbeirats <\/li>\n<li>Wichtige pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde<\/li>\n<\/ul>\n<p>Als wichtige pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde gelten:<\/p>\n<ul>\n<li>Eheschlie\u00dfung der Geschwister<\/li>\n<li>Hochzeitsjubil\u00e4en der Erziehungsberechtigten<\/li>\n<li>Todesfall in der Familie<\/li>\n<li>Wohnungswechsel<\/li>\n<li>schwere Erkrankung eines Familienangeh\u00f6rigen, sofern der Arzt bescheinigt, da\u00df die Anwesenheit des\/der Sch\u00fclers\/Sch\u00fclerin zur vorl\u00e4ufigen Sicherung der Pflege erforderlich ist<\/li>\n<\/ul>\n<p><em><b>Kein Beurlaubungsgrund liegt vor, wenn die Ferien am Anfang oder am Schluss aus finanziellen Gr\u00fcnden vorverlegt bzw. verl\u00e4ngert werden.<\/b><\/em><\/p>\n<p>Die Beurlaubung muss schriftlich erfolgen und mindestens f\u00fcnf Tage vorher eingehen.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Fernbleiben der Sch\u00fcler vom Unterricht aufgrund einer Beurlaubung tragen die Erziehungsberechtigten, vollj\u00e4hrige Sch\u00fcler f\u00fcr sich selbst, die Verantwortung. Die Schulen beraten erforderlichenfalls die Erziehungsberechtigten und den Sch\u00fcler \u00fcber die Auswirkungen der beantragten Beurlaubung. Die Beurlaubung kann davon abh\u00e4ngig gemacht werden, dass der vers\u00e4umte Unterricht ganz oder teilweise nachgeholt wird.<\/p>\n<p><strong>Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber Beurlaubung bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen der Klassenlehrer, in den \u00fcbrigen F\u00e4llen der Schulleiter.<\/strong><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Entschuldigungsverfahren am Alfred-Amann-Gymnasium &nbsp; Entschuldigungspflicht Die jetzt g\u00fcltige Fassung der \u201eVerordnung des Kultusministeriums \u00fcber die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung) vom 21. 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