{"id":734,"date":"2015-12-04T17:04:46","date_gmt":"2015-12-04T16:04:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.aagy.de\/wp\/?page_id=734"},"modified":"2025-10-21T14:29:58","modified_gmt":"2025-10-21T12:29:58","slug":"jahrgangsstufe","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/aagy.de\/?page_id=734","title":{"rendered":"Jahrgangsstufe"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: center;\"><strong>Bestimmungen f\u00fcr den Schulbesuch (\u00dcbergangsl\u00f6sung bis zur Umstellung auf IServ)<\/strong><\/h3>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n&nbsp;<br \/>\n&nbsp;<br \/>\nSch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig an allen Unterrichtsstunden einschlie\u00dflich der freiwillig gew\u00e4hlten Arbeitsgemeinschaften teilnehmen. Ist ein Sch\u00fcler aus zwingenden Gr\u00fcnden (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule <strong>unter Angabe des Grundes<\/strong> und der <strong>voraussichtlichen Dauer<\/strong> der Verhinderung <strong>unverz\u00fcglich<\/strong> mitzuteilen (Entschuldigungspflicht).<\/p>\n<p>Entschuldigungspflichtig sind f\u00fcr minderj\u00e4hrige Sch\u00fcler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung und Pflege eines Kindes anvertraut ist, vollj\u00e4hrige Sch\u00fcler f\u00fcr sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist sp\u00e4testens <strong>am zweiten Tag<\/strong> der Verhinderung zu erf\u00fcllen. Die Entschuldigung ist eine <strong>Bringschuld<\/strong>. Die Eltern und Sorgeberechtigte sind auch bei Abwesenheit verpflichtet, die Einhaltung der Entschuldigungspflicht innerhalb der Fristen zu gew\u00e4hrleisten. Die Entschuldigung muss eine Angabe \u00fcber die <strong>Dauer der Abwesenheit<\/strong> enthalten. Wird diese Dauer \u00fcberschritten, muss eine neue Entschuldigung eingereicht werden.<br \/>\nBei l\u00e4ngeren oder auff\u00e4llig h\u00e4ufigen Erkrankungen bzw. Zweifel an der Schulf\u00e4higkeit des Entschuldigungspflichtigen kann die Schulleitung ein \u00e4rztliches oder amts\u00e4rztliches Zeugnis einfordern. Auch eine Lehrkraft kann in diesen F\u00e4llen (nach R\u00fccksprache mit der Schulleitung) auf der Vorlage einer \u00e4rztlichen Bescheinigung bestehen. <strong>Die Schulleitung kann bei begr\u00fcndeten Zweifeln an einer Verhinderung aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden eine Attestpflicht, l\u00e4ngstens bis zum Ende des Schuljahres, verh\u00e4ngen.<\/strong><br \/>\nKann eine Sch\u00fclerin\/ein Sch\u00fcler wegen Unwohlseins nicht mehr am Unterricht teilnehmen, so muss sie\/er sich in der Regel bei der Lehrkraft der folgenden Unterrichtsstunde abmelden. Das genaue Prozedere wird unten erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Gesuche um Beurlaubung sollen nur in dringenden Ausnahmef\u00e4llen gestellt werden und m\u00fcssen rechtzeitig \u2013 mindestens eine Woche vorher \u2013 schriftlich eingereicht werden.<br \/>\nBei Beurlaubungen sind zust\u00e4ndig:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr eine Einzelstunde die Fachlehrerin\/der Fachlehrer<\/li>\n<li>F\u00fcr ein bis zwei Unterrichtstage die Tutorin\/der Tutor<\/li>\n<li>F\u00fcr mehrere Tage sowie Beurlaubung vor Ferienabschnitten der Schulleiter<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Vorausplanbare Termine<\/strong> (Arzt, Beh\u00f6rden, F\u00fchrerschein u. a.) sind auf die <strong>unterrichtsfreie Zeit<\/strong> zu legen. Sollte dies nicht m\u00f6glich sein, so ist rechtzeitig, <strong>mindestens eine Woche<\/strong> vor dem Termin, um Beurlaubung nachzusuchen. Bitte beachten Sie, dass Klausuren Vorrang haben und in diesen F\u00e4llen keine Beurlaubung erteilt werden kann.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: left;\"><strong>Entschuldigungsverfahren in der J1 und J2<\/strong><\/h4>\n<p>Wie bereits oben angegeben, ist das Entschuldigungsgesuch bei Nichtvollj\u00e4hrigen von einer erziehungsberechtigten Person zu stellen, bei vollj\u00e4hrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern von ihnen selbst.<\/p>\n<p>a) <u>Krankheit (ganz- oder mehrt\u00e4gig)<\/u><br \/>\n<strong>Tritt die Krankheit vor der ersten Unterrichtsstunde auf<\/strong>, so ist eine Mail an die Tutorin bzw. den Tutor zu schreiben. Es w\u00e4re w\u00fcnschenswert, wenn alle Fachlehrkr\u00e4fte, die am Krankheitstag unterrichten, in dieser Mail in CC gesetzt werden. Die Mail ist <strong>sp\u00e4testens am zweiten Fehltag<\/strong> zu schreiben. Bei mehrt\u00e4giger Krankheit sind alle betroffenen Fachlehrkr\u00e4fte zu informieren. Die Mail muss die voraussichtliche Dauer der Verhinderung enthalten.<br \/>\n<strong>Tritt die Krankheit w\u00e4hrend des Schultags auf<\/strong>, so ist bei Nichtvollj\u00e4hrigen die Fachlehrkraft der Folgestunde aufzusuchen und das Formular \u201eEntlassung aus dem Unterricht\u201c auszuf\u00fcllen. In jedem Fall \u2013 ob vollj\u00e4hrig oder nicht \u2013 ist umgehend eine Mail an die Tutorin bzw. den Tutor zu schreiben, dass der restliche Unterricht am betreffenden Tag nicht besucht werden kann. Hierbei sind die Fachlehrkr\u00e4fte, bei denen man an diesem Tag noch Unterricht h\u00e4tte, in CC zu setzen. Bei Genesung muss der von einer erziehungsberechtigten Person unterschriebene Entlasszettel (sofern dieser ausgef\u00fcllt wurde) bei der Tutorin bzw. dem Tutor abgegeben werden.<br \/>\nT<strong>ritt die Krankheit w\u00e4hrend des Schultags auf, jedoch wenn man w\u00e4hrend einer Hohlstunde zu Hause ist<\/strong>, so greift das in der ersten Passage beschriebene Prozedere.<\/p>\n<p>b) <u>Vers\u00e4umen einer Klausur, einer GFS oder einer vergleichbaren Leistung<\/u><br \/>\n<strong>Sp\u00e4testens einen Tag nach dem Verpassen einer Klausur<\/strong> ist eine Mail von den Erziehungsberechtig-ten, bei vollj\u00e4hrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern von ihnen selbst, an die Tutorin bzw. den Tutor und alle betroffenen Fachlehrkr\u00e4fte (insbesondere an die Lehrkraft, bei der die Klausur verpasst wird) zu schreiben. W\u00fcnschenswert w\u00e4re es, diese Mail schon an dem Tag zu schicken, an dem die Klausur vers\u00e4umt wurde. Die Mail sollte das Fach, in dem die Klausur verpasst wird, beinhalten. Bei l\u00e4ngerer Krankheit kann diese Mail schon vor dem Tag der Klausur geschrieben werden.<\/p>\n<p><strong>Bestehen begr\u00fcndete Zweifel an einer Verhinderung aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden (z.B. nur punktuelles Fehlen), wird die Schulleitung eine Attestpflicht verh\u00e4ngen.<\/strong> F\u00fcr die Nachklausur muss im Falle eines erneuten krankheitsbedingten Verpassens eine \u00e4rztliche Bescheinigung vorgelegt werden.<\/p>\n<p>Aus schulorganisatorischen Gr\u00fcnden <strong>w\u00e4re es w\u00fcnschenswert<\/strong>, wenn sp\u00e4testens am dritten Tag der Tutorin bzw. dem Tutor eine <strong>schriftliche Entschuldigung<\/strong> auf einem A4-Zettel vorgelegt wird. Folgende Dinge sollten hierauf vermerkt sein<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Grund des Vers\u00e4umnisses<\/strong><\/li>\n<li><strong>F\u00e4cher und Namen der Fachlehrkr\u00e4fte, bei denen eine Klausur verpasst wurde<\/strong><\/li>\n<li><strong>Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bei Nichtvollj\u00e4hrigen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>c) <u>Beurlaubung<\/u><br \/>\nBeurlaubungsgesuche m\u00fcssen rechtzeitig im Vorfeld schriftlich beantragt werden. Die Zust\u00e4ndigkeit ist oben nachzulesen. Wurde die Beurlaubung genehmigt, m\u00fcssen Fachlehrkr\u00e4fte, die dies betrifft, umgehend per Mail informiert werden.<br \/>\n&nbsp;<\/p>\n<hr>\n<p>&nbsp;<br \/>\n<em><strong>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die sich nicht an dieses Verfahren oder an die vorgegebenen Termine halten, gelten als nicht entschuldigt. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann Erziehungs- und Ordnungsma\u00dfnahmen zur Folge haben. Die w\u00e4hrend des unentschuldigten Fehlens nicht erbrachten Leistungen werden in der Regel mit 0 Notenpunkten bewertet.<\/strong><\/em><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bestimmungen f\u00fcr den Schulbesuch (\u00dcbergangsl\u00f6sung bis zur Umstellung auf IServ) &nbsp; &nbsp; Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig an allen Unterrichtsstunden einschlie\u00dflich der freiwillig gew\u00e4hlten Arbeitsgemeinschaften teilnehmen. 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