{"id":48,"date":"2015-09-23T13:55:05","date_gmt":"2015-09-23T11:55:05","guid":{"rendered":"http:\/\/129.143.231.234\/wp\/?page_id=48"},"modified":"2025-11-25T11:51:07","modified_gmt":"2025-11-25T10:51:07","slug":"schulordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/aagy.de\/?page_id=48","title":{"rendered":"Schulordnung"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify;\">\n<h3><strong>Hausordnung des B\u00f6nnigheimer Schulzentrums<\/strong><\/h3>\n<p><u>Vorwort:<\/u> Jede Gemeinschaft lebt mit Regeln, die das Miteinander festlegen. Unser Wunsch ist, dass unser Schulleben von allen, die daran beteiligt sind, friedlich, respektvoll und ohne Gefahren erlebt werden kann. Diese Hausordnung der B\u00f6nnigheimer Schulen fasst die Verhaltensregeln zusammen. Mit ihnen soll ein ordentlicher Ablauf des Unterrichts, die Sicherheit der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, sowie die schonende Behandlung der Schulanlagen und der Einrichtungsgegenst\u00e4nde gew\u00e4hrleistet sein.<\/p>\n<p><strong>1 <\/strong>Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler betreten f\u00fcnf Minuten vor Beginn ihres Unterrichts die Schulgeb\u00e4ude, die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler von Bau IV ben\u00fctzen ausschlie\u00dflich den Haupt- und S\u00fcdeingang. Diese Regelungen gelten auch f\u00fcr den Nachmittagsunterricht. Ausw\u00e4rtige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die mit dem Bus fahren, warten in den daf\u00fcr vorgesehenen Aufenthaltsr\u00e4umen, der Oberstufe stehen in Hohlstunden eigene R\u00e4ume zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>2<\/strong> Wenn es zum Unterricht l\u00e4utet, begeben sich die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in ihren Unterrichtsraum und richten ihre Arbeitsmaterialien.<\/p>\n<p><strong>3 <\/strong>Sportanlagen und Fachr\u00e4ume werden nur in Begleitung der Fachlehrkraft betreten.<\/p>\n<p><strong>4<\/strong> Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die vor einem Fach- oder Klassenraum auf das \u00d6ffnen warten, verhalten sich ruhig.<\/p>\n<p><strong>5<\/strong> Erscheint eine Lehrkraft nicht zum Unterricht, so meldet der Klassensprecher oder die Klassensprecherin dies sp\u00e4testens nach zehn Minuten auf dem Rektorat oder im Lehrerzimmer.<\/p>\n<p><strong>6 <\/strong>Nach jeder Unterrichtsstunde sind die Tafel zu putzen und die Fenster zu \u00f6ffnen.<\/p>\n<p><strong>7<\/strong> Gruppen oder Klassen, die eine Hohlstunde haben, halten sich ruhig in den Aufenthaltsr\u00e4umen auf oder an den f\u00fcr die \u201eAktive Pause&#8220; vorgesehenen Bereichen des Schulhofes (Basketballk\u00f6rbe, Kletterwand etc.), sofern dies den Unterricht der anderen Klassen nicht st\u00f6rt. Toiletten sind keine Aufenthaltsr\u00e4ume.<\/p>\n<p><strong>8<\/strong> Das Schulgel\u00e4nde darf nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden. Die vollj\u00e4hrigen Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Oberstufe des Gymnasiums d\u00fcrfen in den Pausen oder Hohlstunden das Schulgel\u00e4nde verlassen.<\/p>\n<p><strong>9<\/strong> Schulhof und Schulgeb\u00e4ude, insbesondere G\u00e4nge, Aufenthaltsbereiche und Toiletten, sind sauber zu halten. Papier und Abf\u00e4lle geh\u00f6ren in die daf\u00fcr vorgesehenen Beh\u00e4lter.<\/p>\n<p><strong>10 <\/strong>Nach Unterrichtsschluss sind folgende Dinge zu erledigen: Aufstuhlen, Fenster schlie\u00dfen, Jalousien hochziehen, Tafel nass putzen, herumliegende Abf\u00e4lle in die M\u00fclleimer werfen. Volle M\u00fclleimer werden geleert.<\/p>\n<p><strong>11 <\/strong>Jede Sch\u00fclerin, jeder Sch\u00fcler ist f\u00fcr die Sauberkeit am eigenen Platz, die Klasse f\u00fcr Ordnung und Sauberkeit im Raum verantwortlich.<\/p>\n<p><strong>12<\/strong> Die Klassen haben in der 1. gro\u00dfen Pause Hofputzdienst nach Plan zu versehen.<\/p>\n<p><strong>13 <\/strong>Die kleinen Pausen dienen dem Wechsel der Unterrichtsr\u00e4ume und der Erledigung notwendiger Klassendienste.<\/p>\n<p><strong>14 <\/strong>Zu Beginn der 1. gro\u00dfen Pause verlassen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler unverz\u00fcglich die Schulgeb\u00e4ude. Die Lehrkraft verl\u00e4\u00dft den Raum als letzte und schlie\u00dft ab. In der 11-Uhr-Pause d\u00fcrfen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sich in den Geb\u00e4uden aufhalten, in Bau I jedoch m\u00fcssen sie das Geb\u00e4ude verlassen.<\/p>\n<p><strong>15 <\/strong>W\u00e4hrend der 1. gro\u00dfen Pause sind Sekretariat und Lehrerzimmer f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler nicht zug\u00e4nglich.<\/p>\n<p><strong>16<\/strong> Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler verhalten sich auf dem Pausenhof so, dass sie niemanden bel\u00e4stigen, bedrohen, gef\u00e4hrden oder sch\u00e4digen. Das Mitf\u00fchren von Messern und anderen Waffen oder gef\u00e4hrdenden Gegenst\u00e4nden auf dem Schulgel\u00e4nde ist verboten.<\/p>\n<p><strong>17 <\/strong>Das Rauchen, der Genuss von Alkohol, sowie der Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen sind auf dem Schulgel\u00e4nde verboten. Bei besonderen Anl\u00e4ssen (Schulfeste usw.) kann unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes der Ausschank alkoholischer Getr\u00e4nke von der Schulleitung zugelassen werden.<\/p>\n<p><strong>18<\/strong> Handys und andere Mobilfunkger\u00e4te einschl. Smartwatches sowie alle anderen Audio- und Videoger\u00e4te sind von 07.00 bis 17.00 Uhr innerhalb des Pausengel\u00e4ndes (= blaue Linie) vollst\u00e4ndig auszuschalten und nicht sichtbar (explizit nicht in den Hosentaschen) zu verwahren. Die Nutzung von Handys und Mobilfunkger\u00e4ten ist generell verboten, sie d\u00fcrfen im Unterricht nur mit Genehmigung der Lehrkr\u00e4fte benutzt werden. Ausnahme ist der Oberstufenraum: Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Oberstufe d\u00fcrfen hier zu Lernzwecken mobile Endger\u00e4te verwenden. <em>(Weitere Erl\u00e4uterungen finden Sie <a href=\"https:\/\/www.aagy.de\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/Handyregelung-GLK-Beschluss-vom-19.10.2023.pdf\">hier<\/a>)<\/em><\/p>\n<p><strong>19<\/strong> Das Schulgel\u00e4nde, die Schulgeb\u00e4ude und deren Einrichtungen sind sorgf\u00e4ltig zu behandeln. Besch\u00e4digt oder beschmutzt eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler vors\u00e4tzlich bzw. fahrl\u00e4ssig Schuleigentum, haften er\/sie bzw. die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr den entstandenen Schaden. Sch\u00e4den oder Unf\u00e4lle sind sofort zu melden.<\/p>\n<p><strong>20<\/strong> Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern ist der Aufenthalt in den Schulgeb\u00e4uden au\u00dferhalb ihrer Unterrichtszeit gestattet<\/p>\n<ul>\n<li>w\u00e4hrend der von der SMV organisierten und von der Schulleitung genehmigten Aktivit\u00e4ten (z.B.: Discos, Schulfeste, Filmvorf\u00fchrungen),<\/li>\n<li>f\u00fcr Aktivit\u00e4ten von Klassen oder Gruppen, die von Lehrkr\u00e4ften betreut und beaufsichtigt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>21<\/strong> Finden diese Veranstaltungen au\u00dferhalb der allgemeinen Unterrichtszeit statt, so ist die Zustimmung der Schulleitung in jedem Falle vorher einzuholen. Fachr\u00e4ume d\u00fcrfen ohne die st\u00e4ndige Anwesenheit einer Lehrkraft nicht genutzt werden. Ausnahmen bed\u00fcrfen der Zustimmung der Schulleitung. Auf die T\u00e4tigkeit der Hausmeister und deren Mitarbeiter ist R\u00fccksicht zu nehmen.<\/p>\n<p><strong>22 <\/strong>An der Schulbushaltestelle stellen sich die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler geordnet in Zweierreihen innerhalb der Markierungen an. Ausgenommen sind nichtschulische Fahrg\u00e4ste, die den Linienbus benutzen. Sie steigen zuerst ein. Im Einzelfall k\u00f6nnen die Aufsicht f\u00fchrenden Lehrkr\u00e4fte Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler von der Anstellpflicht befreien, wenn sie zwingend auf den Linienbus nach Bietigheim angewiesen sind. Das Rauchen an der Bushaltestelle ist grunds\u00e4tzlich untersagt.<\/p>\n<p><strong>23<\/strong> Den Anordnungen der Lehrkr\u00e4fte, auch wenn sie nicht der eigenen Schulart angeh\u00f6ren, sowie des Haus- und Verwaltungspersonals ist Folge zu leisten.<\/p>\n<p><strong>24<\/strong> Das Tragen von M\u00fctzen und das Kauen von Kaugummi w\u00e4hrend des Unterrichts ist verboten.<\/p>\n<p><strong>25<\/strong> F\u00fchren Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler und Sch\u00fcler elektronische Ger\u00e4te und\/oder sonstige Wertgegenst\u00e4nde beim Schulbesuch mit sich, die f\u00fcr den Schulbesuch oder den Unterricht nicht erforderlich sind, erfolgt dies grunds\u00e4tzlich auf deren eigene Gefahr. Die Schule, Lehrkr\u00e4fte oder das Land \u00fcbernehmen f\u00fcr die Besch\u00e4digung oder den Verlust solcher Gegenst\u00e4nde grunds\u00e4tzlich keine Haftung.<\/p>\n<p>Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Hausordnung k\u00f6nnen zu disziplinarischen Folgen nach \u00a7 90 Schulgesetz f\u00fchren.<\/p>\n<p><em>B\u00f6nnigheim, 8. September 2008<\/em><\/p>\n<p><em>aktualisiert am 17.10.2019, 08.12.2022, 16.12.2024.<\/em><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hausordnung des B\u00f6nnigheimer Schulzentrums Vorwort: Jede Gemeinschaft lebt mit Regeln, die das Miteinander festlegen. 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